Waldwissen

Die am häufigsten gestellten Fragen auf einen Blick

FAQ für Waldbesitzer

Ein Thema – viele Frage – schnelle Antwort

Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie benötigen in anderen Bereich Hilfe?

Dann können Sie uns gerne kontaktieren*.

1. Allgemeine Fragen zum Portal

Sie haben die Möglichkeit, unter dem Button „Jetzt registrieren“ oder unter „Jetzt Mitglied werden, sich beim Waldportal anzumelden. Durch die Registrierung beim Waldportal stehen Ihnen noch mehr Optionen zur Verfügung.  

2. Allgemeine Fragen zum Waldbesitz

Die Grenzen des eigenen Waldes zu finden, ist nicht immer einfach. Dennoch sollten Sie sich die Mühe machen, den Grenzverlauf für Ihren Waldbesitz zu finden, denn dies ist wichtig, bevor Sie anfangen diesen zu Pflegen oder zu Bewirtschaften.

Aber was ist, wenn ich die Grenzverläufe nicht kenne?

1. Grenzen mit Hilfe des Katasteramtes finden 

Bei dem zuständigen Katasteramt können Sie gegen eine Gebühr die aktuellen Katasterkarten beziehen. Diese helfen Ihnen beim Finden der Grenzsteine. 

2. Grenzen mit Hilfe von Grenzsteinen 

Grenzsteine oder andere Grenzzeichen dienen zur klaren Erkennbarkeit der Grundstücksgrenzen. Wenn Sie Ihre Grenzverläufe genau kennen, sollten Sie ihre Grenzzeichen pflegen und sichtbar halten.  

3. An wen muss ich mich wenden, um meinen Waldbesitz neu vermessen zulassen? 

Das Katasteramt ist für die Neu- und Wiedereinmessung sowie für das Aufrichten von Grenzzeichen zuständig. 

Der Wert eines Waldes, hängt nicht nur vom Holzwert, Baumart oder Standort ab, sondern auch welchen Wert der Wald für die Gesellschaft, die Umwelt und die Natur besitzt. Um den Waldwert zu erfahren, können Sie ein Wertgutachten erstellen lassen.  

Den Katasterauszug bekommen Sie von dem zuständigen Vermessungsbüro gegen eine Gebühr ausgehändigt. Dabei können Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch sowie Flurkarten erhalten.

3. Fragen zur Beratung von Waldbesitzern

Je nach Aufwand und Dienstleitungen können weitere Kosten unabhängig von dem gebuchten Paket entstehen. 

4. Fragen zu Rechten und Pflichten von Waldeigentümer

  • Bundeswaldgesetz 

 

  • Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes 

 

 

  • Schutzgebiete 
  • Schutz von Lebensräumen und Arten 
  • Betretungsrecht 
  • Benutzen von Wegen 
  • Aneignungsrecht 

 

  • Grenzbäume 
  • Grenzabstände 
  • Notwegerecht 
  • Überhang 
  • Grenzzeichen 

Prinzipiell muss ein Waldbesitzer seinen Wald nicht bewirtschaften. Es besteht keine Bewirtschaftungspflicht. Durch Landesgesetze werden die Waldbesitzer allerdings zur Aufforstung oder Ergänzung kahler und stark verlichteter Bestände verpflichtet.
Zudem muss an gewidmeten Straßen eine Verkehrssicherung durchgeführt werden. Die Verkehrssicherung ist stets zu beachten.

Sie müssen… 

… Ihren Wald ordnungsgemäß nach den Regeln der Forstwirtschaft bewirtschaften. 

… eine Wiederaufforstung, nach der Holzernte oder nach Kalamitäten machen. 

… das Betretungsrecht in Ihren Wald dulden. 

… Gefahren für die Allgemeinheit abwenden. 

… der Verkehrssicherungspflicht nachkommen, um Gefahren im Wald abzuwenden. 

… in Ihren Wald für Arbeitssicherheit sorgen. 

… der Berufsgenossenschaft beitreten. 

… einer Jagdgenossenschaft beitreten, wenn diese keinen Eigenjagbezirk bildet. 

… Steuern und Abgaben für Ihren Wald zahlen. 

… eventuell noch weitere Pflichten, je nach Landesgesetz, beachten. 

 

5. Wald geerbt und jetzt?

Sie müssen… 

 

Wer einen Wald geerbt hat, ist schnell überfordert und den neuen Waldbesitzer kommen sofort sehr viele Fragen in den Sinn.  
Wo liegt mein Wald? – Wie groß ist der? – An wen kann ich mich wenden?  Was muss ich machen?  
Alles Fragen die berechtigt sind und bei denen wir Sie unterstützen möchten.  

 

6. Fragen zur Waldbewirtschaftung

Bei der Waldpflege werden kranke, schwache und qualitativ schlechte Bäume entnommen. Somit wird die Konkurrenz reduziert und die übrigen Bäume bekommen mehr Licht, Raum, Wasser und Nährstoffe. Also steigert die Waldpflege nicht nur die Stabilität in Ihrem Wald, sondern fördert auch das Wachstum von Kräutern, Sträuchern und jungen Bäumen.

Eine nachhaltige Forstwirtschaft ist für die Produktivität ihres Waldes wichtig. Zudem fördert diese die biologische Vielfalt, die Vitalität und die Stabilität des Waldes. Somit zeichnet sich eine zeitgemäße Waldbewirtschaftung durch standortgerechte Mischwälder, sachgerechte Pflege und naturschonende Holzernteverfahren aus. 

7. Fragen zum Waldschutz

Dieser Begriff umfasst den Schutz des Waldes vor tierischen, pflanzlichen und pilzlichen Schadfaktoren sowie gegen schädigende Naturereignisse. 

Sie sind zu vorbeugenden und bekämpfenden Maßnahmen verpflichtet. Hierzu zählt, geschädigte oder gefallene Bäume zügig aus ihren Waldbesitz zu entfernen.

8. Fragen zum Wald, Wild und Jagd

Unter dem Begriff Wald wird eine mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche bezeichnet. Zu den Forstpflanzen gehören zum einen Laubbäume wie Eichen, Rot-Buche sowie Ahorn und zum anderen Nadelbäume wie Kiefer, Lärche und Fichte. Diese Forstpflanzen sollten eine gesicherte Kultur bilden. 

Neue Waldgenerationen können auf verschiedene Weisen entstehen. Prinzipiell wird in die Verjüngung durch den Menschen und durch die Natur unterschieden. Bei der natürlichen Verjüngung spricht man von Naturverjüngung. Die aktive Aufforstung durch den Menschen entspricht der künstlichen Verjüngung, welche sich in die Pflanzung und Saat unterteilt.