In der Gesellschaft gibt es viele Interessen an dem Wald. Vier Hauptinteressen sind von entscheidender Bedeutung. Diese unterteilen sich in ökologische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse. Alle sind als gleichrangig zu betrachten. Aus diesem Grund haben sich die allgemeingültigen Waldfunktionen in Deutschland entwickelt.
Im Bundeswaldgesetz heißt es im §1 Abs. 1
„den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.“
Die obengenannten Waldfunktionen sind gleichrangig und müssen bei der Bewirtschaftung des Waldes beachtet werden. Damit sprechen wir in der Bundesrepublik Deutschland von multifunktionalen Wäldern. Es wird das Prinzip der Integration angewandt. Dies bedeutet, dass alle Funktionen auf ein und derselben Fläche existieren.
Die Nutzfunktion inkludiert vollständig die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse, wodurch der Wald einen Wirtschaftszweig bildet. Somit schafft er für eine Vielzahl von Menschen in Deutschland einen Arbeitsplatz. In Kombination mit der holzverarbeitenden Industrie gibt es in dieser Branche deutschlandweit mehr als eine Million Beschäftigte. Das sind mehr als in der Automobil- oder Chemieindustrie.
Zusammenfassend ist die Bewirtschaftung und damit verbundene Holzernte vollkommen legitim, unter Berücksichtigung sämtlicher ökologischer Aspekte. Es wird nie mehr geerntet, wie in einem Jahr nachwächst. Dies ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, welches später als Beitrag veröffentlicht wird.
Die Erholungsfunktion umfasst alle kulturellen, aber auch sozialen Interessen. Damit hat jeder Bürger das Recht, den Wald uneingeschränkt zu betreten. Alle Tätigkeiten, die der Erholung dienen, dürfen ausgeführt werden. Allerdings gibt es Handlungen, die nur eingeschränkt oder verboten sind. Zu den eingeschränkten Möglichkeiten gehören zum Beispiel Reiten oder Fahrrad fahren. Das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ist hingegen verboten. Dies wird durch das Bundeswaldgesetz geregelt.
Die letzte Waldfunktion ist die Schutzwürdigkeit des Waldes. Dieser Aspekt ist eng mit der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft verbunden. Daraus ergibt sich, dass bei einer Bewirtschaftung pflegliche, nachhaltige, sachkundige und planmäßige Faktoren beachtet werden müssen. Nach der sogenannten Waldfunktionenkarte (WFK) umfasst die Schutzfunktion mehrere Unterkategorien. Somit unterliegen der Schutzfunktion folgende spezielle Funktionen:
- Wasserschutz
- Bodenschutz
- Lawinenschutz
- Küstenschutz
- Immissionsschutz
- Lärmschutz
- Sichtschutz
- Besondere Funktionen für Naturschutz, Kultur und Genressourcen
Der Wald muss im Wesentlichen mehr Funktionen erfüllen. Selbstverständlich kann nicht jede Funktion in jedem Wald berücksichtigt oder erreicht werden. Das hängt schließlich von Lage, aber vor allem von der Zielstellung des Waldes ab. Aus diesen ganzen Funktionen kann schlussendlich ein sogenannter Überlagerungsfaktor ermittelt werden. Dieser Faktor gibt an, wie viele Funktionen auf einer Waldfläche erfüllt sind. Somit ergeben Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes einen Überlagerungsfaktor von drei.
Personen, wie Karl Hasel, beschäftigen sich mit einer anderen Einteilung als obengenannt. Herr Hasel ergänzt zu der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion noch die jagdwirtschaftliche und kulturelle Funktion. Die Waldfunktionenlehre nach Victor Dieterich unterscheidet sich zur allgemeinen Einteilung und dem Ansatz von Karl Hasel. Nach ihm bestehen die Flächenfunktion, rohstoffliche Funktion, Arbeitsfunktion, Einkommensfunktion und die Vermögensfunktion. Im Kern sind aber auch hier die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Aspekte vereint.