Die am häufigsten gestellten Fragen auf einen Blick
FAQ für Waldbesitzer
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Inhalt
1. Allgemeine Fragen zum Portal
Sie haben die Möglichkeit, unter dem Button „Jetzt registrieren“ oder unter „Jetzt Mitglied werden“, sich beim Waldportal anzumelden. Durch die Registrierung beim Waldportal stehen Ihnen noch mehr Optionen zur Verfügung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung finden Sie unter AGB und Datenschutzerklärung.
2. Allgemeine Fragen zum Waldbesitz
Die Grenzen des eigenen Waldes zu finden, ist nicht immer einfach. Dennoch sollten Sie sich die Mühe machen, den Grenzverlauf für Ihren Waldbesitz zu finden, denn dies ist wichtig, bevor Sie anfangen diesen zu Pflegen oder zu Bewirtschaften.
Aber was ist, wenn ich die Grenzverläufe nicht kenne?
1. Grenzen mit Hilfe des Katasteramtes finden
Bei dem zuständigen Katasteramt können Sie gegen eine Gebühr die aktuellen Katasterkarten beziehen. Diese helfen Ihnen beim Finden der Grenzsteine.
2. Grenzen mit Hilfe von Grenzsteinen
Grenzsteine oder andere Grenzzeichen dienen zur klaren Erkennbarkeit der Grundstücksgrenzen. Wenn Sie Ihre Grenzverläufe genau kennen, sollten Sie ihre Grenzzeichen pflegen und sichtbar halten.
3. An wen muss ich mich wenden, um meinen Waldbesitz neu vermessen zulassen?
Das Katasteramt ist für die Neu- und Wiedereinmessung sowie für das Aufrichten von Grenzzeichen zuständig.
Der Wert eines Waldes, hängt nicht nur vom Holzwert, Baumart oder Standort ab, sondern auch welchen Wert der Wald für die Gesellschaft, die Umwelt und die Natur besitzt. Um den Waldwert zu erfahren, können Sie ein Wertgutachten erstellen lassen.
Um den Zustand Ihres Waldes zu ermitteln, ist eine Begehung mit dem zuständigen Förster von Vorteil. Zudem kann der Förster Sie über die weiteren Maßnahmen sachgerecht beraten und steht Ihnen bei Fragen rund um den Wald und die Forstwirtschaft zur Seite.
Um diese Informationen zu erhalten können Sie uns gerne kontaktieren. Wir erstellen für Sie auch eine Aufstellung mit allen bekannten Rechtsvorschriften, in welchen Schutzgebieten ihr Wald liegt.
Für jeden Waldbesitzer besteht eine Versicherungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), siebtes Buch (VII) bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Jedoch besteht die Möglichkeit nach § 5 Sozialgesetzbuch VII, dass sich Waldbesitzer mit einer Flächengröße bis zu 0,25 ha Forstfläche von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien lassen können.
Natürlich können Sie auch Ihren Wald verkaufen. Welchen Wert Ihr Wald besitzt, hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel Bodenbeschaffenheit, Erschließung, Höhe sowie Qualität des Holzvorrates und Pflegezustand. Vor dem Verkauf lohnt es dich deshalb, einen Forstsachverständigen hinzuzuziehen. Gerne beraten wir Sie vor den Verkauf ihres Waldes.
Nein, die PEFC- und FSC-Zertifizierung basieren auf Freiwilligkeit. Weitere Informationen erhalten sie unter https://pefc.de/ oder https://www.fsc-deutschland.de/de-de.
Den Katasterauszug bekommen Sie von dem zuständigen Vermessungsbüro gegen eine Gebühr ausgehändigt. Dabei können Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch sowie Flurkarten erhalten.
3. Fragen zur Beratung von Waldbesitzern
Je nach Aufwand und Dienstleitungen können weitere Kosten unabhängig von dem gebuchten Paket entstehen.
Nach dem Anlegen Ihres Flurstückes wird Ihnen automatisch der zuständige Förster angezeigt. Ihren Ansprechpartner finden Sie auch in Ihrer Übersicht der angelegten Flurstücke.
4. Fragen zu Rechten und Pflichten von Waldeigentümer
- Bundeswaldgesetz
- Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes
- Gesetz für Sachsen-Anhalt verlinken
https://lav-sachsen-anhalt.de/index.php/vo-eu-alv/ordnungen-lsa/147-landeswaldgesetz-sachsen-anhalt-lwaldg-25-02-2016
- Naturschutzrecht (mit entsprechender Verlinkung zum Gesetz)
https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/ueber-uns/ordnungen-lsa/137-t
- Schutzgebiete
- Schutz von Lebensräumen und Arten
- Betretungsrecht
- Benutzen von Wegen
- Aneignungsrecht
- Nachbarschaftsrecht (mit entsprechender Verlinkung zum Gesetz)
https://www.baumpruefung.de/gesetze-und-verordnungen/nachbarschaftsrecht-der-bundeslaender/sachsen-anhalt
- Grenzbäume
- Grenzabstände
- Notwegerecht
- Überhang
- Grenzzeichen
Als Waldbesitzer dürfen Sie fremde Waldgrundstück befahren, um zu Ihrer Waldfläche zu gelangen. Als Privatperson dürfen Sie Waldgrundstücke nur mit einer Genehmigung der Forstbehörde oder des Waldbesitzers befahren. Ausnahmen bilden Fahrräder und Krankenfahrstühle. Diese dürfen nur die dafür vorgesehenen Hauptwegen im Wald nutzen.
Prinzipiell muss ein Waldbesitzer seinen Wald nicht bewirtschaften. Es besteht keine Bewirtschaftungspflicht. Durch Landesgesetze werden die Waldbesitzer allerdings zur Aufforstung oder Ergänzung kahler und stark verlichteter Bestände verpflichtet.
Zudem muss an gewidmeten Straßen eine Verkehrssicherung durchgeführt werden. Die Verkehrssicherung ist stets zu beachten.
Das hängt von dem jeweiligen Schutzstatus, wie Naturschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, der Waldfläche ab. Eine hohe Schutzkategorie verhindert prinzipiell eine Bewirtschaftung nicht. Der zuständige Förster kann für Ihre Fläche die Schutzkategorie ermitteln und Sie über Ihre Vorgehensweise auf der Fläche aufklären.
Generell ist das Befahren des Waldes verboten. Ausnahmen bilden Kraftfahrzeuge der Forstbetriebe. Sie als Waldbesitzer dürfen aber mit Ihrem Kraftfahrzeug ihren Waldbesitz anfahren.
Sollte dieser Fall eintreten, kontaktieren Sie bitte die zuständige Forstbehörde, die ansässige Gemeinde oder uns.
Handelt es sich um Ihren Wald, haben Sie das Recht die Person(en) von der Fläche zu verweisen und sofort die Arbeiten einstellen zu lassen. Zudem kann das als Diebstahl gewertet und ggf. zur Anzeige gebracht werden.
Sie müssen…
… Ihren Wald ordnungsgemäß nach den Regeln der Forstwirtschaft bewirtschaften.
… eine Wiederaufforstung, nach der Holzernte oder nach Kalamitäten machen.
… das Betretungsrecht in Ihren Wald dulden.
… Gefahren für die Allgemeinheit abwenden.
… der Verkehrssicherungspflicht nachkommen, um Gefahren im Wald abzuwenden.
… in Ihren Wald für Arbeitssicherheit sorgen.
… der Berufsgenossenschaft beitreten.
… einer Jagdgenossenschaft beitreten, wenn diese keinen Eigenjagbezirk bildet.
… Steuern und Abgaben für Ihren Wald zahlen.
… eventuell noch weitere Pflichten, je nach Landesgesetz, beachten.
Sie können…
… weitestgehend frei entscheiden, welche Baumarten gepflanzt werden sollen
… frei entscheiden, welche Ziele Sie mit der Waldbewirtschaftung erreichen
möchten.
… für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft Fördermittel beantragen.
… Ihren Wald zertifizieren lassen.
… Ihren Wald versichern gegen beispielsweise Waldbrand.
… Ihren Wald vererben, verpachten oder verkaufen.
… eventuell noch mehr Dinge mit Ihrem Wald machen, je nach Landesgesetz.
Sie dürfen keine / nicht…
… flächigen Kahlschläge durchführen.
… ihren Wald in eine andere Nutzungsform, wie Obstplantage umwandeln.
… Erstaufforstung ohne Genehmigung der zuständigen Forstbehörde durchführen.
… Waldwege ohne Genehmigung der zuständigen Forstbehörde neu anlegen oder
ausbauen.
… ihre Waldflächen als Weide für Nutztiere verwenden.
Sie müssen alle Aktivitäten in ihren Waldbesitz zulassen, die zum Zweck der Erholung dienen.
Dazu zählt auch das Reiten auf Privatwegen.
5. Wald geerbt und jetzt?
Sie müssen…
Wer einen Wald geerbt hat, ist schnell überfordert und den neuen Waldbesitzer kommen sofort sehr viele Fragen in den Sinn.
Wo liegt mein Wald? – Wie groß ist der? – An wen kann ich mich wenden? – Was muss ich machen?
Alles Fragen die berechtigt sind und bei denen wir Sie unterstützen möchten.
6. Fragen zur Waldbewirtschaftung
Bei der Waldpflege werden kranke, schwache und qualitativ schlechte Bäume entnommen. Somit wird die Konkurrenz reduziert und die übrigen Bäume bekommen mehr Licht, Raum, Wasser und Nährstoffe. Also steigert die Waldpflege nicht nur die Stabilität in Ihrem Wald, sondern fördert auch das Wachstum von Kräutern, Sträuchern und jungen Bäumen.
Die Waldbewirtschaftung erfolgt stets nachhaltig, sachkundig, pfleglich und planmäßig.
Eine nachhaltige Forstwirtschaft ist für die Produktivität ihres Waldes wichtig. Zudem fördert diese die biologische Vielfalt, die Vitalität und die Stabilität des Waldes. Somit zeichnet sich eine zeitgemäße Waldbewirtschaftung durch standortgerechte Mischwälder, sachgerechte Pflege und naturschonende Holzernteverfahren aus.
Walderschließung durch Forstwege und Rückgassen sind Voraussetzungen für eine schonende und geregelte Bewirtschaftung des Waldes.
7. Fragen zum Waldschutz
Dieser Begriff umfasst den Schutz des Waldes vor tierischen, pflanzlichen und pilzlichen Schadfaktoren sowie gegen schädigende Naturereignisse.
Nein. Das Anwenden von Pflanzenschutzmitteln ist nur für sachkundige Personen erlaubt.
Sie sind zu vorbeugenden und bekämpfenden Maßnahmen verpflichtet. Hierzu zählt, geschädigte oder gefallene Bäume zügig aus ihren Waldbesitz zu entfernen.
8. Fragen zum Wald, Wild und Jagd
Unter dem Begriff Wald wird eine mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche bezeichnet. Zu den Forstpflanzen gehören zum einen Laubbäume wie Eichen, Rot-Buche sowie Ahorn und zum anderen Nadelbäume wie Kiefer, Lärche und Fichte. Diese Forstpflanzen sollten eine gesicherte Kultur bilden.
Der Wald ist ein bedeutsames Element. Er bietet nicht nur Lebensraum für Flora und Fauna, sondern speichert auch Wasser und CO2. Neben den Lebensraum bietet der Wald auch vielen einen Arbeitsplatz. Aber das wichtigste, was uns der Wald bietet sind seine Nutz-, Schutz– und Erholungsfunktion.
Großflächige Kahlhiebe zählen nicht zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Aus diesem Grund bevorzugen Sie kleinflächige Verjüngungsverfahren. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Neue Waldgenerationen können auf verschiedene Weisen entstehen. Prinzipiell wird in die Verjüngung durch den Menschen und durch die Natur unterschieden. Bei der natürlichen Verjüngung spricht man von Naturverjüngung. Die aktive Aufforstung durch den Menschen entspricht der künstlichen Verjüngung, welche sich in die Pflanzung und Saat unterteilt.
Voraussetzung für die Jagd ist die erfolgreiche Absolvierung einer Jagdprüfung. Ohne Jagdschein ist eine eigene Bejagung nicht zulässig. Als Nichtjäger wird die Jagd verpachtet. Als Jäger darf ich meinen Wald bejagen, wenn er größer als 75 Hektar ist. Bei einer Fläche unter 75 Hektar wird die Fläche der Jagdgenossenschaften zugeteilt.
Der beste Schutz gegen Wildschäden, sind angepasste Wildbestände. Dennoch benötigen manche Forstpflanze weiteren Schutz, den sogenannten Wildschutzzaun. Sie können auch Pflanzen einzeln schützen durch z.B. einen Verbissschutz.
Wildschäden sind deutlich an abgebissenen Knospen an jungen Bäumen und an fehlender, abgeschälter Rinde zuerkennen.
Sie können Ihre jungen Bäume mit Wildzäunen, für den ganzen Bestand oder mit verschiedenen anderen Methoden wie der Verbissschutz, für einzelne Pflanzen schützen.
Die Waldpflege umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen ihren Wald in einem stabilen, gesunden und naturnahen Zustand zu erhalten.
Durch eine Durchforstung wird die Qualität und die Stabilität ihres Waldes gesichert. Somit können bestimmte Baumarten geförderter werden und Sie erzielen durch gut geformte und fehlerfreie Stämme einen besseren Holzpreis.
Bei Kirsche, Douglasie, Lärche und Pappel ist eine Astung notwendig. Falls Ihr Bestand Fichten und Tannen enthält, ist auch hier eine Ästung sinnvoll.
Großflächige Kahlhiebe zählen nicht zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Aus diesem Grund bevorzugen Sie kleinflächige Verjüngungsverfahren. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Mischbestände sind gegenüber Reinbeständen durch die verschiedenen Baumarten und ihrer Bestandsstruktur, widerstandsfähiger gegen Schadereignissen. Zudem erhöhen Mischbestände die Bodenfruchtbarkeit, steigern die Produktivität und schaffen somit eine Voraussetzung für eine hohe Artenvielfalt.
Der Begriff Waldbau umfasst die Entwicklung Ihres Waldes. Durch gezielte Pflanzungen, Saaten oder Naturverjüngungen kann die Zusammensetzung der Baumarten bestimmt werden.